Kinder -, Jugend-, Familienhilfe

Familien können lernen, wieder wie eine Familie zu leben.

Komplexe Problemstellungen innerhalb einer Familie fordern eine individuelle Betreuung. Ob lebenspraktische,therapeutische oder sozialpädagogische Hilfe: Unsere Mitarbeiter unterstützen die Familien direkt vor Ort. Sei es bei schulischen, erziehungsrelevanten oder haushaltswirtschaftlichen Fragen.
Gemeinsam werden konkrete und praktische Lösungsansätze ausgearbeit, die den Betroffenen eine Handlungsorientierung bei Alltagsproblemen bieten.

Diese und ähnliche Aktivitäten bieten wir im Zuge unserer Schulsozialarbeit neben fachlicher und organisatorischer Unterstützung auch für Schulen an. Sprechen Sie uns an.
Unsere Leistungen in dem Bereich der Kinder-, Jugendund Familienhilfe untergliedern sich wie folgt:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehungsbeistand
  • Soziale Gruppenarbeit
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Was ist eigentlich Sozialpädagogische Familienhilfe?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe, kurz SPFH, ist eine bundesweit anerkannte und weit verbreitete Hilfeform im Rahmen des SGB VIII. Der Ansatz der Familienhilfe erfordert aufgrund der komplexen Problemsituation der Familien eine Kombination aus sozialpädagogischen, therapeutischen und lebenspraktischen Ansätzen. Hierbei fließen insbesondere Module der systemischen Beratung in unsere Arbeit ein. Die Tätigkeit findet überwiegend im privaten Lebensbereich der Familie statt.

Als Schwerpunkte der Betreuung können folgende Punkte genannt werden:

  • Konkretes, praktisches und gemeinsames Handeln in Erziehungs- und Beziehungsfragen innerhalb der Familie
  • Beratung und Anleitung bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung
  • Unterstützung bei schulischen und beruflichen Fragen einzelner Familienmitglieder

Erziehungsbeistand

Diese ambulante Form der Jugendhilfe ist ein am Kind oder Jugendlichen orientiertes Unterstützungsangebot, das bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützt, sowie altersgemäß verselbstständigt.

Weiterlesen: Erziehungsbeistand

§35a SGB VIII Eingliederungshilfe

Die Betreuungen der Eingliederungshilfe nach §35a sind denen einer Erziehungsbeistandschaft ähnlich. Die durchschnittliche Verweildauer ist jedoch länger, da die Betreuten häufig aufgrund ihrer naturgemäß manifesten, unabänderlichen Besonderheiten mehr und vor allem dauerhafter im Integrationsprozess Unterstützung benötigen. Auch ist die Elternberatung meist intensiver bei dieser Form der Unterstützung.

Weiterlesen: §35a SGB VIII Eingliederungshilfe

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Tel.: 0 50 32 / 9 67 79 - 0
Fax : 0 50 32 / 9 67 79 -20
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