Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Eingliederungshilfe ist eine sehr spezielle Hilfe. Bei bestehender oder drohender seelischer Behinderung werden Kinder und Jugendliche, mit einer entsprechenden Diagnose, über die Fachstelle der Region Hannover uns zugewiesen. Ziele werden sehr individuell definiert und umgesetzt.

www.jugendhilfe-regionhannover.net

Erziehungsbeistandschaften § 30 KJHG

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante, intensive, flexible, sozialpädagogische Betreuungsform für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Massive Schwierigkeiten in der Familie, der Schule/ der Ausbildung oder mit strafrechtlichen Normen können Ausgang einer Erziehungsbeistandschaft sein. Bei der Betreuung stehen die Kinder oder Jugendlichen im Mittelpunkt unseres Interesses. Dabei ist der Aufbau einer tragfähigen Beziehung in der Vertrauen, Sympathie und Akzeptanz eine wichtige Rolle spielen Grundlage einer erfolgreichen Betreuung. Ziel ist es die Kinder oder Jugendlichen durch individuell zugeschnittene sozialpädagogische Hilfen in ihrem Umfeld zu stabilisieren, sodass weiterreichende Maßnahmen wie zum Beispiel eine Stationäre Aufnahme verhindert werden können. Zielgruppe dieser Betreuungsform sind junge Menschen im Alter von 8 bis 21 Jahren, deren leibliche, geistige oder seelische Entwicklung gefährdet oder beeinträchtigt ist und erhebliche Defizite in folgenden Bereichen aufweist: Elternhaus Schule und Ausbildung Einhaltung strafrechtlicher Normen Bewältigung von Alltagsproblemen Persönlichkeitsentwicklung: Identitätsprobleme, Selbstwertprobleme Freizeitverhalten

Soziale Gruppe § 29 KJHG / SGB VIII

Soziales Lernen in der Gruppe, Überwindung von Verhaltensproblemen und Entwicklungsschwierigkeiten stehen bei den zweimal wöchentlich und jeweils dreistündigen Treffen im Vordergrund. Die Gruppenarbeit wird durch erlebnispädagogische Aktionen und Gruppenfahrten ergänzt. Die Gruppengröße ist auf sieben Kinder und Jugendliche festgelegt.

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